Arbeitssicherheit
Dienstleistung - externe Fachkraft für
Arbeitssicherheit (Sifa früher FaSi)
für Industriebetriebe, Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende
Grundsätzlich hat der Unternehmer bei der
Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit die Möglichkeit einen
eigenen Mitarbeiter oder eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
(Sicherheitsfachkraft) zu beauftragen. Die Entscheidung, ob intern oder extern
bedarf einer genauen Abwägung. Die wichtigsten Kriterien sind die
Qualifikation und die Einsatzzeiten, die für das Unternehmen gesetzlich
festgelegt sind.
Die Qualifikation von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist im Gesetz über
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) geregelt. Fachkräfte
für Arbeitssicherheit müssen neben einer entsprechenden Berufsausbildung
Berufs- bzw. Führungserfahrung und die sicherheitstechnische Fachkunde
nachweisen. Die sicherheitstechnische Fachkunde dauert je nach Lehrgangsform
zwischen ein und drei Jahren.
Vor allem bei kleinen bis mittleren Unternehmen ergeben sich häufig
Einsatzzeiten, bei denen die Bestellung eines eigenen Mitarbeiters nicht
wirtschaftlich ist. Insbesondere, wenn dieser Mitarbeiter die Funktion der
Fachkraft für Arbeitssicherheit nur »nebentätig« ausführt. Die jährlich
anfallenden Aus- und Fortbildungszeiten des Mitarbeiters übertreffen die
eigentlichen Einsatzzeiten und müssen innerbetrieblich kompensiert werden.
Alternativ dazu kann der Betriebsinhaber am sogenannten Unternehmermodell
teilnehmen. Dazu muss der Betriebsleiter selbst eine etwa zweiwöchige
Ausbildung absolvieren, die jedoch eine sehr begrenzte Qualifikationen bietet.
Also auch im Falle des Unternehmermodells
(alternative bedarfsorientierte Regelbetreuung) kann die Notwendigkeit eine
externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft,
Sicherheitsingenieur) hinzuzuziehen gegeben sein.
Außerdem muss der Unternehmer dann auch die Zeit haben, sich selbst intensiv
um die Arbeitsschutzorganisation zu kümmern. Mit der Wahl des
Unternehmermodells verpflichtet sich der
Unternehmer auch, sich selbst bei besonderen Anlässen durch eine externe Fachkraft
für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) oder einen Betriebsarzt beraten
zu lassen. Besondere Anlässe können unter anderem sein:
- Erstellung einer
Gefährdungsbeurteilung
- Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
- Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
- Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes
Gefährdungspotenzial zur Folge haben
- grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren
- Einführung neuer Arbeitsverfahren
- Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe
- Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe
-
Untersuchung von Unfällen
- Beratung der Beschäftigten über Unfall- und
Gesundheitsgefahren bei der Arbeit
- Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
Ich unterstütze Ihr Unternehmen gerne als externe Fachkraft für
Arbeitssicherheit. Über 2.000 Arbeitsschutzvorschriften und Informationen zur
Arbeitssicherheit tangieren den Unternehmensalltag. Hier den Überblick zu
behalten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, ist für die Fachkraft
für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt gemeinsame gesetzliche Aufgabe.
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