BrandschutzfachplanungPlanung des vorbeugenden Brandschutzes in GebäudenBrandereignisse in Gebäuden besonderer Art oder Nutzung und in Wohngebäuden
stellen eine ernste Gefahr dar. Die Bauordnungen der Länder und
die Musterbauordnung fordern in ihren jeweiligen Paragraphen grundsätzlich,
dass bauliche Anlagen so angeordnet und beschaffen sein müssen, dass der
Entstehung eines Brandes, der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird
und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren durch wirksame
Löscharbeiten möglich sind. Das Ziel aller Brandschutzmaßnahmen ist es, ein
hohes Maß an Sicherheit für Personen und Sachwerte zu gewährleisten. Die
technischen und wirtschaftlichen Belange werden ebenso mit in die Betrachtung
einbezogen.
Zugeschnitten auf die Bedürfnisse Ihres Bauvorhabens erstellen ich Ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot |
|||
Brandschutz im BetriebBrandschutzbeautragterAuf Grund besonderer Rechtsvorschriften, Auflagen von Behörden und/oder individuellen Gefährdungsbeurteilungen ist es für Unternehmen erforderlich Brandschutzbeauftragte zu stellen. Der/die Brandschutzbeauftragte ist somit eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die sich um alle Belange des vorbeugenden Brandschutzes kümmert. Er/sie ist grundsätzlich in alle betrieblichen Entscheidungen, die den Brandschutz betreffen, mit einzubeziehen. Der Brandschutzbeauftragte hat durch seine Aufgabe und Rechtsstellung ein umfangreiches Arbeitsgebiet, das fundierte Brandschutzkenntnisse erfordert. Allerdings verursacht die regelmäßige Aus- und Fortbildung von eigenen Mitarbeitern hohe Kosten für den Arbeitgeber. Zudem besteht immer das Risiko, dass der zum Brandschutzbeauftragten bestellte Mitarbeiter nach der Ausbildung seinen Arbeitsplatz wechselt und daher die Investition neu getätigt werden muss. Oft sollen interne Mitarbeiter die Aufgabe des Brandschutzbeaufttragten zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit ausführen, was dazu führt, daß die Qualität der Ergebnisse darunter leidet. Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten:Ein externer Brandschutzbeauftragter verhindert innerbetriebliche Spannungen, da die Lösungsfindung für etwaige Probleme neutral und sachbezogen erfolgen kann.
Meine Leistungen im betrieblichen Brandschutz
Zugeschnitten auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens erstellen ich Ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot |
|||
Webmaster@elektro-regitz.de Hans Jürgen Regitz Impressum und Datenschutzhinweis